Kinskis Witwe klagt an

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Größtes deutsches Netzwerk für Gesundheit veröffentlicht private Krankenakten

DP
/ Die Witwe des 1961 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski stellt Strafanzeige. Eine Krankenakte ihres Mannes wurde der Öffentlichkeit preisgegeben. Kinski verbrachte 1950 drei Tage in der Berliner Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik., nachdem er eine Ärztin tätlich angegriffen hatte. Diese Akte wurde nun an das Berliner Landesarchiv übergeben - und somit der Öffentlichkeit preisgegeben.

Unhaltbare Zustände, meint die Witwe, Minhoi Loanic. Sie ist entsetzt, dass deutsche Behörden solch eine Überschreitung der Privatsphäre zulassen. Sie selbst sei diesbezüglich weder gefragt noch informiert worden, ließ sie über ihre Anwälte mitteilen.

Angezeigt sind nunmehr die Verantwortlichen der Vivantes GmbH (größter kommunaler Krankenhauskonzern Deutschlands) und „alle weiteren in Betracht kommenden Personen“, die diesen Verstoß gegen das Berliner Datenschutzgesetz sowie Beihilfe zur Datenübermittlung geliefert haben, teilt der Anwalt Ferdinand von Schirach der Öffentlichkeit mit.

Bereits zu Beginn dieser Woche hat die Vivantes GmbH größere Datenbestände an das Landesarchiv übergeben. Nicht nur Kinskis Akte wurde somit der Öffentlichkeit preisgegeben, sondern u.a. auch Patientenakten aus NS-Zeit und Opfern der Euthanasie. Die Schweigepflicht wurde dadurch seitens der Vivantes GmbH bzw. der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verletzt. Denn auch Persönliches, was Kinski seinerzeit betreuenden Ärzten sowie Psychologen vertrauensvoll mitteilte, ist hiermit jedermann zugänglich gemacht worden.

Das Landesarchiv hingegen beruft sich auf das Archivgesetz, welches die Weitergabe der Akten nach einer bestimmten Zeit ermöglicht. Dass dadurch irreparabler Schaden für einen Menschen entstehen kann, wird offensichtlich für irrelevant betrachtet. „Die privatesten Enthüllungen über das Leben Klaus Kinskis sind nicht wieder gut zumachen“ teilt Anwalt Schirach mit. Über eine Schadensersatzforderung gegen das Land Berlin sei noch nicht entschieden.

Sehnsucht nach Gerechtigkeit - Hat die Justiz im Falle Berndt versagt?

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Vom Millionär zum Sozialhilfeempfänger-

Konstanz (gro) Tiefschlaf kann gefährlich sein. Diese Erfahrung machte der Konstanzer Zahntechnikermeister Dietrich Berndt. Bis vor zehn Jahren war er ein wohlhabender Mann. Dann machte er eine Kur - und war ruiniert. Akten und Gutachten beweisen es: Während er im künstlichen Tiefschlaf lag, wurde seine Firma, ein gut gehendes Zahnlabor in der Konstanzer Rheingutstraße, in den Konkurs manövriert und geplündert. Wenig später musste er mit ansehen, wie man seine beiden Eigentumswohnungen veräußerte. Dietrich Berndt wurde aus seinem Penthouse geräumt, und wenn ihn das Sozialamt nicht in die Pension Gretel eingewiesen hätte, wäre der Mann, der kurz zuvor noch Millionär gewesen war, nicht nur mittellos, sondern auch noch obdachlos geworden. Alles begann 1994. Seit damals wehrt sich Dietrich Berndt gegen das Unrecht. Vergeblich. Hat die Justiz versagt? Noch sind nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Doch die Hoffung auf ein “Happy End” wird immer kleiner.

Dietrich Berndt wäre vor zehn Jahren obdachlos geworden, hätte ihn das Sozialamt nicht in die Pension Gretel eingewiesen, den Mann, der kurz zuvor noch als Millionär in einem Penthouse gewohnt hatte. Das grundlegende Drama spielte sich 1994 und 1995 ab. Seit damals wehrt sich Dietrich Berndt gegen das Unrecht, das ihm widerfuhr. Er bemühte Gerichte und den Staatsanwalt und verschliss ein Dutzend Anwälte.

Die schier unglaubliche Geschichte hatte ihren Auftakt im Frühjahr 1994. Dietrich Bernd litt massiv unter privatem und beruflichem Stress. Seine Frau wollte sich von ihm trennen und er war alkoholkrank geworden. Eine Entgiftungskur in einer norddeutschen Spezialklinik sollte ihm wieder auf die Beine helfen. Bevor er von seinem Bruder abgeholt wurde, unterschrieb er, schwer krank, ein Papier. Darauf stand, dass er aus gesundheitlichen Gründen um den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit fürchte und zu seinem eigenen Schutz vorübergehend unter die Vormundschaft eines Betreuers gestellt werden wolle.

Am 13. Mai 1994 trat Dietrich Berndt seine Entgiftungskur an. Noch während er in der Spezialklinik im künstlichen Koma lag, am 30. Mai 1994, erwirkten seine Frau und der stellvertretende Laborleiter vor dem Amtgericht Konstanz die Entmündigung Berndts. Einige Tage später, am 6. Juni, wurde von dem stellvertretenden Laborleiter eine eigene Firma ins Handelsregister eingetragen. Sie betrieb ihr Geschäft in den angestammten Räumlichkeiten. Für die Firma Berndts wurde am 8. Juli 1994 wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit Konkurs angemeldet. Dietrich Berndt war zwar gesund und voller Tatkraft bereits Anfang Juli aus der Kur zurück nach Konstanz gekommen. Doch er war inzwischen durch die Entmündigung lahm gelegt.

Berndt waren die Hände gebunden; er kam weder an eines seiner Konten noch hatte er irgendeine Möglichkeit, gegen den Konkurs anzugehen. Und sein anwaltlicher Betreuer dachte ganz offensichtlich gar nicht daran, die Vernichtung des Berndt’schen Unternehmens zu stoppen. Der Konkurs wurde am 1. August eröffnet. Der betreuende Anwalt hat laut Berndt mitgeholfen, das Zahnlabor mit seiner Einrichtung, dessen Wert von sachverständigen Stellen auf 1,34 Millionen Mark geschätzt wurde, für gerade mal 42.000 Mark (knapp 21.000 Euro) an Berndts ehemaligen Stellvertreter zu verkaufen. Dass der Konkursverwalter dieses Spiel mitmachte, war bereits Gegenstand eines juristischen Verfahrens. Es wurde jedoch eingestellt, weil es nach Ansicht des Staatsanwalts “sehr schwierig sei, dem Konkursverwalter eine böse Absicht nachzuweisen”, wie Berndt erklärt.

Immerhin wurden im Verlauf dieser staatsanwaltlichen Ermittlungen etliche Vorhaltungen Dietrich Berndts amtlich bestätigt. Ein vom Landgericht bestellter Gutachter arbeitete heraus, dass das in den Konkurs manövrierte Unternehmen Berndts keineswegs überschuldet war. Und die Zahlungsunfähigkeit hätte wohl unschwer verhindert werden können. Um beim Konkurs zu bleiben: Er zog sich fast acht Jahre hin, bis zum 18. Februar 2002. Am Ende wurden alle erstrangigen Forderungen, dazu jene der Sparkasse, zu 100 Prozent befriedigt. An Verfahrenskosten kamen weit über 50.000 Mark zusammen, und der Konkursverwalter strich über 100.000 Mark ein, während nachrangige Gläubiger immerhin mit 60 Prozent bedient wurden. Das sind Zahlen und Werte, die nahelegen, dass der Konkurs überflüssig war, umso mehr, wenn berücksichtigt wird, dass die Laboreinrichtung für einen Bruchteil ihres Wertes verschleudert wurde.

Für Dietrich Berndt blieb bis heute kein Pfennig. Und Geld, viel Geld wäre nach Ansicht von Rechtsexperten von Anfang an nötig gewesen, sich erfolgreich gegen die verhängnisvolle Entwicklung zu stemmen. Doch weil die Umstände und Abläufe des Geschehens so überzeugend die skandalöse Ungerechtigkeit erkennen lassen, findet sich immer wieder ein Anwalt, der sich der Angelegenheit annimmt. Jedes Mal muss dann Prozesskostenhilfe beantragt werden, die dann womöglich erst in der zweiten oder der dritten Instanz durchgesetzt werden kann. Und weil sich in dieser Angelegenheit Zivilrecht, Strafrecht, Fragen des Konkursrechts und des Handelsrechts vermengen, wachsen die Aktenberge, während die Zuversicht, zu einem halbwegs gerechten Abschluss zu kommen, weiter abnimmt. Die verbliebene Hoffung Berndts ruht jetzt auf Frank Gantert, der den Fall noch einmal aufgerollt hat, und zwar mit Hilfe einer Schadensersatzklage gegen die GmbH, mit der Berndts ehemaliger Stellvertreter die ursprüngliche Firma gewissermaßen aufgesaugt hat. Der entsprechende Antrag auf Prozesskostenhilfe liegt, wie man hört, seit Anfang März beim Oberlandesgericht.

Dietrich Berndt kam 1969 nach Konstanz, wo er ein Unternehmen aufbaute, das unter seiner Regie zuletzt zwölf Arbeitsplätze bot. Im Herbst 1994 wollte er eigentlich das 25-jährige Bestehen seiner Firma feiern. Statt dessen landete er in einer Pension, eingewiesen vom Sozialamt. Aus der Pension ist Berndt mittlerweile raus. Er musste ausziehen, weil er sich weigerte, die geforderte Miete zu zahlen. Denn seit zwei Jahren ist der inzwischen 67 Jahre alt gewordene Zahntechnikermeister Rentner. “Bei Bezügen von wenig mehr als 500 Euro im Monat schaut man sehr genau aufs Geld”, sagt der Mann, der niemals aufgibt..

Bange ist ihm schon. Aber Bange machen gilt nicht. Das hat Dietrich Berndt auch bewiesen, als ihn juristische Gegner, die seine Mittellosigkeit amtlich bestätigt haben wollten, zum Offenbarungseid drängten. 36 Mal wurde ihm deswegen Haft angedroht, dreimal landete er tatsächlich in einer Zelle. Doch weich geworden ist Berndt nicht. Nach zwei Tagen ließ man ihn jedes Mal wieder nach Hause.

Die Unternehmungslust sieht man Dietrich Berndt immer noch an. Er ist stets korrekt gekleidet, die Hosen haben tadellose Bügelfalten, der Gang ist stolz und aufrecht. In juristischen Fragen ist dieser zwar finanziell ruinierte, im Übrigen aber unbesiegte Mann inzwischen außerordentlich bewandert. Im vergangenen September machte er sein 12. Goldenes Sportabzeichen.

Die Hoffnung auf ein gutes Ende hat Dietrich Berndt noch immer nicht aufgegeben. Doch sie schwindet langsam doch dahin. Umso größer ist die Sehnsucht nach Gerechtigkeit. Immerhin, zuletzt erhielt er Nachricht, dass sich der Bundesgerichtshof seiner Sache annehmen will.

Anzeigen und Morddrohung lagen vor – Polizei schritt nicht ein

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Junge Frau von irakischem Ehemann niedergeschossen-

DP / Leipzig. Das Opfer, Mariann 19 Jahre, wollte sich von ihrem Mann scheiden lassen. Ihr irakischer Ehemann schlug und misshandelte sie, hielt sie zuhause gefangen und unterband Kontakte zur Familie. Die Mutter der getöteten Tochter ist sicher, dass der Iraker mit der Eheschließung die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erlangen wollte; war doch seit 1999 der illegale Aufenthalt des Mannes den deutschen Behörden bekannt. Ebenso wussten die Behörden, dass der Mann seit 2002 bereits verheiratet war.
Die Eheschließung mit Mariann fand in Dänemark statt. Zunächst konnte sich die junge Frau aus dem Wirkkreis ihres aggressiven Ehemannes befreien und mietete sich heimlich eine Wohnung. Kurz darauf wurde sie jedoch von ihm entdeckt und verfolgt. Das völlig verängstigte Opfer bat um Schutz und Hilfe seitens der Polizei, die erklärte jedoch nicht einschreiten zu können, mangels akuter Dringlichkeit. Einen Tag später streckte der erboßte Ehemann die Frau vor ihrer Wohnungstüre mit mehreren Schüssen nieder. Es wurde bekannt gegeben, dass er sich danach selbst erschossen habe. Hier allerdings setzen Zweifel der Familie der Ermordeten an.

Der Täter war der Polizei nicht unbekannt. Beamte hörten bereits in der diffizilen Zeit zuvor telefonische Morddrohungen des Täters gegenüber dem Opfer mit, erklärten aber später, sich nicht erinnern zu können. Die Mutter der Ermordeten ist verzweifelt. Allen Hilferufen zum Trotz, die bereits mehrfach an die Polizei gerichtet wurden, konnte der Iraker morgens um 10.30 Uhr in einem großen Wohnhaus seine junge Frau niederstrecken. Auch anfängliche Bedenken der Mutter bereits zu Beginn der Beziehung mit diesem Mann wurden seitens des um Rat gefragten Kinderschutzbundes, der Polizei wie auch des Jugendamtes als nichtig erklärt. Auch die Schule reagierte nicht, als der Iraker mit einem Freund und gezückter Waffe einen Mitschüler Marianns bedrohte. Daraufhin stellte die Mutter Marianns selbst Anzeige, welche bis heute keinen weiteren Verlauf zeigt.
Kurz vor der Beziehung zu Mariann misshandelte und vergewaltigte der Iraker eine andere junge schwangere Frau, die dabei fast verblutete. Das angesetzte Verfahren ergab seinerzeit 4 Monate auf Bewährung. Nach eingelegter Revision erhielt der Peiniger jedoch Freispruch.
Nach der Ermordung ihrer Tochter suchte Frau Martina Barduhn fast vergeblich um Hilfe und Unterstützung bei Behörden, Insitutionen bis hin zum Fernsehen (Auftritt bei Stern TV zum Thema „stalking“). Der weiße Ring spendete eine Geldsumme. Beim Verein für verwaiste Eltern, an den sich die Mutter wandte, fiel sie regelrecht durchs Raster: ihr Kind sei durch fremde Hand gestorben, wie man ihr mitteilte.
Frau Bardun kann nicht fassen, dass im deutschen Rechtsstaat solchen Vorfällen nicht nachgegangen wird, dass ihr sogar seitens Staatsgewalt Steine in den Weg gelegt werden. Staatsanwältin Dr. Petersen entgegnete der verzweifelten Mutter „Was wollen Sie noch, sie ist doch tot“. Solche und ähnliche Vorfälle, das bewusste Wegsehen und Nichthandeln seitens der deutschen Staatsgewalt lassen ein tiefes Ohnmachtsgefühl zurück.
Die hinterbliebene Familie Marianns sieht in Deutschland keine Perspektive mehr, ist seelisch und körperlich am Ende. Barduhns tragen sich mit dem Gedanken auszuwandern. Erste Kontakte mit ausgewanderten Deutschen, zeigen durchweg ein großes Vertrauensmanko in den deutschen Staat. Im Ausland will die Familie neuen Mut, neue Hoffnung und neue Lebenskraft schöpfen, um dann anderen Opfern ihre Hilfe anbieten zu können.
Einigkeit und Recht und Freiheit – nicht für jeden offenbar.

Schwerverletzte durch Einsatz der Kölner Polizei

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Ausweichmannöver und die Folgen-

DP / Ein Schwerverletzter, viele Knochenbrüche, Polizisten unter Schock und umherfliegende Autoteile, das ist das Ergebnis einer Einsatzfahrt unter Blaulicht der Kölner Polizei. Am Dienstag seien zwei junge Polizeibeamte zu einer Schlägerei gerufen worden. Blaulicht und Sirene auf der Hinfahrt seien vonnöten gewesen. Auf einer Kreuzung, die sie überfuhren, mussten sie jedoch einem entgegenkommenden Lkw ausweichen.


Beim Ausweichmanöver gerieten die Beamten auf den Bürgersteig und erfassten gleich mehrere Passanten. Das Polizeiopfer ein 23jähriger junger Mann wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht und schwebte bis Mittwoch immer noch in  Lebensgefahr, so die Pressesprecherin der Polizei Frau Maus. Das weitere Opfer, eine 23jährige junge Frau erlitt mehrere Knochenbrüche, jedoch habe sich ihr Zustand mittlerweile stabilisiert, laut Maus. Zum Opfer der umherfliegenden Autoteile wurde des weiteren auch ein 43jähriger Fußgänger; erlitt zum Glück jedoch nur leichte Verletzungen.

Die beiden jungen 25 und 26jährigen Beamten stehen unter Schock. Nach dem Fahrer des  laut Zeugenaussagen weissen Kleinlasters wird derzeit noch gefahndet. Auch ein Sachverständiger der Staatsanwaltschaft ist mit den Ermittlungen betraut worden.

Psychische Foltermethode für Arbeitnehmer im 21. Jahrhundert

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Mobbing-
DP / / Der IT-Fachmann Detlef Lengsfeld geht schon lange nicht mehr seinem Beruf nach. Bis in  2004 wurde Lengsfeld derartig heftig gemobbt, dass er noch im gleichen Jahr einfach nicht mehr fähig war, seine Arbeit bei der Autostadt weiter auszuführen. Er erkrankte seelisch und körperlich und sieht sich als ein Opfer von undurchsichtigen Machtstrukturen, die ihre Interessen, notfalls auch ohne jeden Wahrheitsgehalt, durchsetzen.

Detlev Lengsfeld
Natürlich hat sich der IT-Fachmann zur Wehr gesetzt und wandte sich zunächst in Form einer Beschwerde an Vorgesetzte,  dann mit Rechts- und Hilfsanfragen an die Gewerkschaft und weiterführend an das Arbeitsgericht. Drei Prozesse wurden dort geführt, mit Anerkennung der Mobbingproblematik, jedoch ohne positive Auswirkungen für Lengsfeld. Auch wandte sich der nunmehr völlig entkräftete und mittlerweile arbeitsunfähige Mann an Politik, Presse und Fernsehen. Die Sendung „Markt spezial“ berichtete im NDR u.a. über ihn. Bisher jedoch ohne greifbaren Erfolg.
Wie geschieht Mobbing? Die Möglichkeiten der Machtausübung, respektive des Versuchs, einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden, ist von aussen betrachtet sehr unterschiedlich. Allerding besteht bei den meisten Mobbingopfern  ein roter Faden: sie erfahren Demoralisierung und gezieltes Hinführen in Ohnmachtspositionen und -situationen. Das führt bei vielen Menschen auf Dauer zum Verlust der Selbstachtung, zum Gefühl der Unzulänglichkeit und oftmals auch zur Ächtung in der Gesellschaft. Letztlich werden Mobbingopfer nicht nur berufsunfähig gemacht, sie werden ebenso zu Rufmordopfern. Wer erst einmal seinen Arbeitsplatz verloren hat, seelisch erkrankt ist und dadurch tatsächlich auch noch arbeitsunfähig, wird zudem auch in der Gesellschaft nicht gern gesehen. Familienstrukturen werden zerstört und Krankenaufenthalte verändern das Leben völlig. Nicht alle Menschen wissen, dass in die Mühlen des Mobbing letztlich jeder sehr schnell geraten kann.
Detlev Lengsfeld hat trotz seiner Erkrankung mit ungewolltem Rückzug aus der Gesellschaft den Kampf noch nicht aufgegeben. Er hat im Laufe der Zeit eine Internetpräsenz aufgebaut, die den Millionen Mobbing-Geschädigten in Deutschland (mit großer Dunkelziffer) eine Informations- und Hilfsplattform bietet. Ganz wichtig in Mobbingsituationen sind die richtigen und vor allem fachlich kompetenten Ansprechpartner, ob Ärzte, Anwälte oder andere Hilfseinrichtungen. Des weiteren ist er dabei, ein Wiki aufzubauen. Das sind Internet-Seiten, an denen jeder mitarbeiten kann und so eine dynamische Gemeinschaft von Betroffenen für Betroffene entsteht. Wissen wird weitervermittelt, denn das Rad muß auch hier nicht jeder nochmals neu erfinden.
Das Anliegen und erklärte Ziel Herrn Lengsfeld ist, Transparenz im Arbeitsrecht zu schaffen, mehr Ethik in die Arbeitswelt zu bringen sowie mit seiner Internet-Präsenz und vielen vielen Kontakten ein deutschlandweiter sozial-ethischer Verbund von Mobbing-Gegnern zu werden. Nach wie vor, so der Mobbing-Geschädigte und engagierte Gegner, sind die menschlichen Grundwerte die wichtigsten Pfeiler in der Arbeitswelt. Es sind Menschen, die zur Arbeit gehen – keine Roboter, deren man sich nach Belieben entledigen kann.

Ohne Straftat erneut in Sicherheitsverwahrung

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Maßregelung oder Strafregelung ?

DP / / Infolge einer Straftat, begangen vor über 25 Jahren, verbüsste Lothar Johannes Klöppel im Anschluß ordnungsgemäß knapp 10 Jahre lang seine Tat in Gefängnis und in forensischen Kliniken. Zuletzt in der forensischen Psychiatrie in Hanau. Nur 15 Patienten sind dort, werden jedoch eher wie Häftlinge behandelt. Denn, wer sich in der Klinik Giessen der Meinung der Therapeuten widersetzt, sprich: „sich nicht richtig benimmt“ wird als „nicht therapiewillig“ eingestuft und nach Hanau versetzt. Dort herrscht Strenge, Medikation und kaum Therapiemaßnahmen.


So kann der heute mittlerweile 50jährige Klöppel über 25 Jahre Gefängnis und Klinikaufenthalte als traurige Bilanz von Fehlentscheidungen zurückblicken. Zum heutigen Tag sitzt er erneut in U-Haft, obwohl er bereits vom OLG im Frühjahr dieses Jahres von eben dieser entlassen wurde, aus Mangel an Notwendigkeit.

Gerade einmal 3 Wochen Freiheit waren ihm vergönnt. Am Tage seiner Freilassung bat er Herrn Ernst Daub, ehrenamtlicher Mitarbeiter der evangelischen Seelsorge, ihn vom völlig von der Zivilisation abgeschnittenen Trakt abzuholen. Alles schien gut zu werden. Ein guter Freund sorgte dafür, dass Klöppel Wohnung und Arbeitsstelle erhielt. Aufgrund eines Berichtes im Radiosender verlor der im Laufe der Jahre durch viele Kliniken und Gefängnisse geschleuste Mann die Nerven. Angst ergriff ihn und er fuhr mit einem geliehenen Auto in Richtung  Luxembourg, wurde aber in Trier gestoppt und festgenommen.

Seitdem sitzt er wieder in U-Haft in Weiterstadt. Diese Art der Haft ist eine so genannte Sicherheitsverwahrung, in die normalerweise Täter gelangen, deren Urteil noch nicht gefällt ist. Während einer U-Haft gibt es Post nur über den Richter, Telefonate können keine geführt werden und auch Besuche können nur nach Sondergenehmigung stattfinden.

Allerdings hat Lothar Johannes Klöppel als Justizopfer die Hoffnung auf eine gerechte Behandlung noch nicht ganz aufgegeben. Sein Anwalt, Herr Bernhard Schroer ist Fachanwalt für Strafrecht in Marburg und kämpft für Klöppels verdiente Freiheit. Und nicht nur das. Am kommenden Dienstag ist Schroer am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg bezüglich eines ähnlich gelagerten Falls. Es geht um die Anerkennung der Sicherheitsverwahrung als Strafe wie jede andere auch. Bei einer normalen Strafregelung gelte das Rückwirkungsverbot. Das bedeutet konkret, dass ein gefälltes Urteil im Nachhinein nicht nochmals verändert werden kann. Anerkennt der Europäische Gerichtshof die U-Haft als normale Strafregelung, kann Klöppel nicht weiter gefangen gehalten werden, da sein Urteil bereits vor vielen Jahren gefällt und auch Strafe bereits seit langem Zeit abgebüsst ist. Das Festhalten in U-Haft wie aktuell bezugnehmend auf bereits „abgelaufene“ Delikte ist dann schlicht gesetzeswidrig.
Auch der vor dem Gerichtshof präsentierte Fall Schroers würde Gerechtigkeit erfahren. Derzeit besteht noch keine einheitliche Regelung, könnte aber durch diesen Präzedenzfall zu Klarheit bzw. Einheitlichkeit in Gerichtsentscheidungen führen.

Sollte der Gerichtshof in Straßbourg entgegen den Hoffnungen und Erwartungen von Häftlingen und Anwalt entscheiden, ist deren Zukunft respektive Freiheit in weite Ferne gerückt. Sofern dann noch die Insassen nicht den Massregelungen der dortigen Obrigkeit Folge leisten, könnte dies leicht bedeuten, lebenslänglich diversen Machtstrukturen ausgesetzt zu sein.

Polizei schoß auf Bürger

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Das Opfer starb an den Folgen der Schussverletzung-

DP / / Eben 34 Jahre alt starb am Dienstagabend bei Hannover ein junger Mann an der Schussverletzung, die ihn Polizeibeamte beigebracht hatten.
Die Beamten wurden von der 22 jährigen Ex-Freundin des Polizeiopfers zu ihrem Schutz herbeigerufen. Sie forderte Hilfe an, um sich von dem vor ihrer Haustüre randalierenden Ex-Freund zu befreien. Der Aufforderung, seine zwei Messer abzulegen und zur Ruhe zu kommen, folgte das emotional aufgebrachte Opfer nicht. Er hätte die Polizisten zusätzlich beschimpft und mit den Messern hantiert, so der Bericht seitens der Polizei. Das eingesetzte Pfefferspray zeigte wenig Wirkung und so riefen die Beamten Verstärkung herbei.

Umgehend zog die herbeigerufene Verstärkung ihre Schusswaffen und feuerten auf den 34-jährigen mit mehreren Schüssen. Schwer verletzt wurde der junge Mann ins Krankenhaus eingeliefert, wo er noch in der Nacht an den Folgen der Verletzungen starb.
Im Eifer der Schußsalven verletzten die Polizeibeamten noch einen eigenen Kollegen am Bein, auch dieser musste darauf hin ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Immer wieder kommt es zu solch überschnellten Reaktionen von Polizeibeamten.
Ist doch erst Anfang dieses Monats ein 29-jähriger Mann in Rheinland-Pfalz von der Polizei erschossen worden. Was bleibt ist die Frage.
Die Polizei, dein Freund und Helfer?

Kinderpornographie auch bei Mitarbeitern der Polizei

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Verdachtsmomente bestätigt

DP / / Schwerwiegende Verdachtsmomente bezüglich Kinderpornographie bei Durchsuchung bestätigt – pornografische Dateien bei einem leitenden Angestellten der Hamburger Polizei gefunden.
Anfang Juni stellten Ermittler im Haus des leitenden Polizeiangestellten einen Computer sicher, auf dem sich verbotene Bilder und Videos befanden – Kinderpornographie.

Auslöser für diese Durchsuchung war die Festnahme in 2007 eines pädophilen Kanadiers in Thailand, der bereits mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Im Laufe der damaligen Ermittlungen entdeckten die Fahnder eine Computer-IP-Adresse, die wiederum zum Hamburger Polizisten führten. Die daraufhin durchgeführten Untersuchen bei dem 49jährigen Abteilungsleiter der Polizei ergaben kinderpornographische Dateien auf dessen Privatcomputer. Offenbar hat er das fragwürdige Pech gehabt, die Daten nicht mehr rechtzeitig löschen zu können – im Gegensatz zum Glück, das der österreichische Komplize von Wolfgang Priklopil, Ernst Holzapfel, im Fall Kampusch hatte.

Der verdächtige Hamburger Beamte war laut Mitteilung der „Welt“ krankgeschrieben, erschien jedoch nicht zur angesetzten Anhörung am Freitag. Daraufhin habe man ihn entlassen. Die Auswertung der Daten sowie der Computerfestplatte wird, so der NDR 90,3, lange dauern. Vermutungen, dass hier eventuell, ebenso wie im Fall Kampusch, von oberster Polizeistelle der Fall gedeckt werden soll, sind nicht von der Hand zu weisen.
Wolfgang Priklopil, der Entführer von Natascha Kampusch, warf sich vor die Gleise. Bleibt zu hoffen, dass der Kinderpornographie-Fall des Polizeibeamten in Hamburg nicht ähnliche dramatische Entwicklung nimmt. Das Schicksal der missbrauchten Kinder ist bereits besiegelt.

Deutsche Bahn muß sich gravierenden Anschuldigungen stellen

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Erneute Vorwürfe, harte Konsequenzen-

DP / / Erneute Vorwürfe gegen die Deutsche Bahn führten in NRW bereits zur Kündigung von Verkehrsleistungen seitens der VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr).
Vor allem bei den S-Bahnen und den Regionalzügen gäbe es gravierende Qualitätsmängel, so Hartmut Buyken, Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn aus dem rheinischen Erkrath. Der Konflikt habe sich im Laufe der letzten zwei Jahren sehr zugespitzt.

Dreckige Züge und andere Dienstleistungen, die als mangelhaft bezeichnet werden, sind Anschuldigungen, die die Deutsche Bahn nicht von der Hand weisen kann. Hinzu kommen vielerorts Verspätungen, die zu großen Ärgernissen führen. Alles in allem unhaltbare Zustände und so hielt bereits seit einem Jahr der VRR, größter Auftraggeber der Deutschen Bahn in NRW, monatlich Zahlungen in Höhe von 1 Million Euro zurück.
Auch in punkto Sicherheit gab es große Defizite. Die zugesicherte Streifenquote von 90 Prozent abends nach 19.00 Uhr in den S-Bahnen werde nicht eingehalten. Analysen hätten eine Quote von gerade einmal 17 Prozent ergeben. Dabei seien jedoch 90 Prozent voll bezahlt worden. So zog am vergangen Donnerstag, 12. Juni 2008, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Konsequenzen. Der VRR ist einer der großen Besteller von Verkehrsleistungen in NRW und kündigte der Deutschen Bahn – fristlos. Die Bahn sei ihrer Vertragsleistung wichtigen Punkten nicht nachgekommen.
Das sind weitere schwere Anschuldigungen an die Deutsche Bahn. Denn auch in Baden-Württemberg wird der Bahn Fahrlässigkeit in punkto Sicherheit vorgeworfen. Nahezu alle Selbstmordopfer des Zentrums für Psychatrie Reichenau starben auf den Gleisen der Deutschen Bundesbahn. Die Züge allerdings rasen weiterhin mit unvermindeter Geschwindigkeit durch den Bahnhof .
Bleibt insgesamt zu hoffen, dass die bereits eingeleiteten Liberalisierungen auf dem Eisenbahnmarkt positive Veränderungen bringen. Ihr Monopol hat die Deutsche Bahn auf alle Fälle bereits verloren. Um gegen die Konkurrenten bestehen zu können, sind große Anstrengungen notwendig. Nicht nur Missstände gilt es auszumerzen, sondern rundherum wieder attraktiver für den Nutzer zu werden.
Immerhin ist bereits eine Finazierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bund im Sommer vorgesehen, so Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU). Geplant ist bis 2015 unter anderem der neue Rhein-Ruhr-Express (RRX), der im 15-Minuten-Takt und 160 Stundenkilometern Spitze zwischen Köln und Dortmund fahren soll. Mit diesem neuen RRX werden täglich über 30.000 zusätzliche Fahrgäste erwartet. Wann genau jedoch der neue Express fahren soll, gibt Wittke noch nicht preis.

Schüler zeigen auch in Deutschland Zivilcourage

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Schule: Ja – Diktatur: Nein

DP / / Ein großer Glückstag dieser Freitag der 13. für fast das gesamte Bernhard-Riemann Gymnasium in Scharnbeck. Der langjährige Rektor wurde vom Kultusministerium endgültig abgesetzt.

Bereits seit 10 Jahren machen Schüler, Lehrer und Eltern auf die äusserst schlechte Führung des Schulleiters aufmerksam. Bislang ohne Erfolg. Und das, obwohl dem Gymnasial-Rektor bereits vor Jahren sogar seitens Schulinspektoren vorgeworfen wurde, der Schule durch schlechtes Führungsverhalten zu schaden. Auch bei einer weiteren Schulinspektion fiel das Gymnasium durch. Das lag eindeutig nicht an der hochmotivierten Lehrerschaft. Alle Neuerungen, alle Anfragen zu Veränderungen, zu Sanierung etc. ließ der Rektor auf seinem Schreibtisch verstauben.

Tränen flossen - auch von Seiten der Lehrer als die Suspendierung des Rektors durch Peter Uhlig, Kultus-Staatssekretär, bekannt gegeben wurde. Auslöser für die „Entfernung“ des unfähigen Schulleiters der war der geschlossene Boykott aller Schüler des Bernhard-Riemann Gymnasiums in Scharnbeck, Niedersachsen, am gestrigen Donnerstag, 12. Juni 2008. Gemeinsam protestierten sie für die unhaltbaren Zustände auf ihrer Schule.

Deutschlands Schüler zeigen, dass ein geschlossenes Auftreten in einem Kampf für eine gute Sache mit Erfolg gekrönt ist. Sie wollen ihre Schule, sie wollen lernen, sie wollen ihre Lehrer. Aber keine Führung, die ihre Zukunft lähmt, Lehrer dazu bewegt Kündigungen einzureichen und fast zum Aussterben der Schule geführt hat. Sehr viele Eltern waren nicht mehr bereit, ihre Kinder in die 5. Klasse des Scharnbecker Gymnasiums anzumelden.

Obrigkeitsdenken, ob schlechter Führungsqualitäten: nein. Respekt für gute Lehrer und die eigene Zukunft: ja.
Dass gemeinsames und entschlossenes Handeln zu positiven Wenden führt haben in den vergangenen Monaten auch Protestaktionen ähnlicher Art in Ludwigshafen oder auch Rheinland-Pfalz bewiesen.

Eine starke Gemeinschaft für eine positive Zukunft. Schön, wenn das Schule macht.